OA Dr. Milos Tajsic ist Wahlarzt und kann nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnen. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie daher eine Honorarnote.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält.
Gerne hilft Ihnen unser Team bei der Einreichung von Honorarnoten.